Auffuhrbedingungen

Märkte für Schlacht- und Ausmasttiere

Appenzell, Herisau, Sargans und Wattwil

Wer darf Tiere verkaufen:  

Jedermann kann an unseren Schlacht- oder Ausmasttiermärkten Tiere versteigern lassen.

Mögliche Tierarten: 

Rinder, Kühe, Banktiere und mindestens 161 Tage alte Fresser. Freiläufer müssen menschen- und stallgewohnt sein.
In Herisau akzeptieren wir nur halftergewohnte Tiere.

Begleitdokument:

Jedem Tier ist ein separates Begleitdokument mitzugeben. Dabei müssen Angaben gemacht werden: Transport- und Fahrzeiten, ggf. Importzeitpunkt, Trächtigkeit nein/ja, seit wann. Bei Jungkühen das Abkalbedatum. Das weitere Vorgehen bei trächtigen Tieren entnehmen Sie dem Punkt "Umgang mit Trächtigkeit". Für trächtige Tiere garantieren wir keine Abnahme.
Als Zielort sind Marktplatz, NSG oder Schlachtviehmarkt möglich. Fehlt der Ohrmarken-Strichcodekleber auf dem Begleitdokument so bestrafen dies Schlachthöfe mit Fr. 50.00 – 70.00. Üblicherweise erstellen wir Strichcode-Kleber ohne Rückfrage und verrechnen dies mit Fr. 5.00.

Umgang mit Trächtigkeit:

ACHTUNG: Bei trächtigen Tieren muss ab 01.02.2022 ein tierärztliches Zeugnis, welches die Schlachtung des Tieres begründet (Krankheit, Unfall, Mumie, Steinfrucht...), beigelegt werden. Für Tiere, die sich nachträglich als trächtig erweisen oder bei denen die Trächtigkeit auf dem Begleitdokument zwar deklariert ist, das tierärztliche Zeugnis aber fehlt, erheben Schlachthöfe einen Trächtigkeitsabzug von Fr. 200.00 den wir, inklusive einem allfälligen (offensichtlichen) Ausbeuteverlust, an den Lieferanten weiterverrechnen. Mehr dazu finden Sie in der Fachempfehlung  von Proviande.
Der Abzug wird auch dann dem ursprünglichen Lieferanten belastet, wenn das Tier in die Ausmast geht und nicht direkt geschlachtet wird. Es wird derjenige in die Verantwortung gezogen, bei dem das Tier trächtig geworden ist und der die Trächtigkeit nicht deklariert hat.

Label Tiere:         

Labeltiere können nur anerkannt werden, wenn der entsprechende, gültige Kleber (Jahrgang) auf dem Begleitdokument aufgebracht ist und das Tier die geforderte Zeit auf dem Labelbetrieb verbracht hat.

Preis:                    

Auch in Zeiten in denen Verarbeiter den Tabellenpreis nicht voll bezahlen wird kein eingeschätztes Tier unter dem offiziellen Tabellenpreis verkauft.

Rekurse:              

Sind Sie mit der Einschätzung oder dem gebotenen Preis nicht einverstanden, können Sie den Verkauf solange verweigern bis sie mit dem Preis einverstanden sind. (Nicht möglich bei Tiervorführung durch die NSG) Selber mitsteigern ist laut Bundesgerichtsurteil untersagt. Kauft jemand ein Tier dessen Erlös dem Käufer letztlich selber zukommen würde, so schliesst die NSG das Tier von der Abrechnung aus.

Versicherung:     

Kranke, verletzte, stark verschmutzte Tiere, solche mit fehlenden Ohrmarken oder unkorrekten Begleitdokumenten werden von Proviande nicht eingeschätzt, sind nicht versichert und haben keinen geschützten Mindestpreis (AT Tiere). Dasselbe gilt für Tiere die mit Medikamenten behandelt sind, deren Absetzfrist noch nicht abgelaufen ist. Sanktionen durch kantonale Tierschutzbehörden sind möglicherweise zu gewärtigen. Unsere Versicherung deckt Konfiskatabzüge, Bandwurmfinnen, Totalverluste.

Spezielle Tiere

Einzelne Schlachthöfe verlangen, dass importierte Tiere mindestens das halbe Leben in der Schweiz verbracht haben müssen. Tiere die diese Bedingung nicht erfüllen müssen gegen Bezahlung des Schlachtlohnes aus dem Schlachthof zurückgeholt werden oder sie werden vom Schlachthof entsorgt. Hat ein importiertes Tier nicht das halbe Leben in der Schweiz verbracht so muss auf dem Begleitdokument eine entsprechende Bemerkung angebracht sein.

Sämtliche aufgeführten Tiere müssen menschengewohnt sein. Wilde Freiläufer dürfen nicht angeliefert werden. Richten trotzdem aufgeführte wilde Tiere Schäden an, so haftet in jedem Fall der Lieferant. Geschaufelten Munis muss ein Nasenring eingesetzt sein.

Ausmasttiere:     

Gesunde Tiere mit schwacher Fettauflage werden oft zur Ausmast gekauft und lösen dabei vielfach Preise die deutlich über dem Schlachterlös liegen. Bei solchen Tieren müssen auf dem Begleitdokument unbedingt auch kleinere Fehler deklariert werden, z.B. Klauenleiden, akute Euterentzündungen etc. Die Deklaration muss gross und gut sichtbar oben auf dem Begleitdokument erfolgen, damit der Versteigerer den Mangel auf einen Blick sehen und ausrufen kann.

Ausserdem ist zu deklarieren, wenn es möglich ist, dass das Tier belegt sein könnte, z.B. auch durch einen mitlaufenden Stier. Verhindern zum Marktzeitpunkt bekannte, versteckte Mängel die Ausmast, ist ein Preisrückgriff möglich.

Transport:           

Auf Wunsch organisiert die NSG den Transport und das Vorführen der Tiere.
Transportkosten: 1 Tier Fr. 60.00, 2 Tiere Fr. 50.00, ab 3 Tiere Fr. 45.00
Kanton ZH: 1-2 Tier(e) Fr. 60.00, ab 3 Tiere Fr. 55.00 (weil sehr grosses Einzugsgebiet)

Marktprogramm:

Marktdaten finden Sie auf unserer Internetsite und wöchentlich im St. Galler Bauer. Es ist möglich, dass wegen mangelnder Anmeldungen Märkte ausfallen.

Anmeldetermin:  

Rechtzeitig d.h. bis am Montag in der Woche vor dem Markt angemeldete Tiere erhalten einen Bonus von Fr. 2.00, spätere Anmeldungen einen Malus von Fr. 2.00. Unangemeldete Tiere können wir zurückweisen oder mit Fr. 20.00 belasten. Verspätete Anmeldungen sind möglich solange Plätze frei sind. Ist ein Markt ausgebucht kann das entsprechende Datum im Internet nicht mehr ausgewählt werden.

Anmeldung:         

Ihre Tiere melden sie am zuverlässigsten an auf unserer Internetsite www.viehanmeldung.ch Ist möglich auf dem Computer oder dem Handy.
Falls sie sich nicht einloggen können oder wenn es sonst nicht klappen will, rufen sie uns bitte an, wir helfen ihnen gerne.
Auch Anmeldungen auf die Combox mit Nummer 079 617 48 69 sind möglich.

Abmeldung:         

Die Natur bringt es mit, dass vereinzelte Tiere nicht aufgeführt werden können. Bitte melden Sie uns dies möglichst rasch. Missbräuchliche Abmeldungen können sanktioniert werden.

Neukunden:

Bitte bringen Sie nur Tiere von denen wir die TVD-Nummer des Tierhalters bereits kennen. Müssen wir während des Marktes neue Adressen erfassen behindert dies den Marktablauf beträchtlich. In diesem Fall erheben wir eine Gebühr von Fr. 20.00.